Wie erfolgt die Korrekturberechnung der Heizkosten bzw. was versteht man unter den sogenannten Rohrwärmeeinheiten?
Die Rohrwärmeabgabe der Liegenschaft wird bei dem Bilanzverfahren rechnerisch ermittelt. Dazu werden die Verbrauchseinheiten mit den Rohrwärmeeinheiten soweit „aufgefüllt“, dass die Erfassungsrate mit diesen zusätzlichen Einheiten 43 % beträgt.
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Beispielberechnung der Rohrwärmeeinheiten:
Verbrauchseinheiten 21.834 Einh
Verbrauchswärmeanteil: 0,20763
Rohrwärmeeinheiten: 0,43 – 0,20763 = 0,22237
0,22237 / 0,20763 * 21.834 Einh = 23.385 Einh
Die zusätzlichen Rohrwärmeeinheiten betragen 23.385 Einheiten für die gesamte Liegenschaft. Jedem Nutzer wird flächenmäßig sein Anteil an diesen zusätzlichen Verbrauchseinheiten für die Rohrwärme zugewiesen, welche die Wärmezufuhr zu den Wohnungen über die Heizungsrohre widerspiegeln.
Beispielrechnung für eine 3-RWE:
23.385 Einh / 1.503,74 m² Gesamtheizfläche * 57,16 m² Heizfläche 3-RWE = 889,9 Einh
Die Gesamtsumme der Verbrauchseinheiten für alle Wohnungen beträgt nunmehr 21.834 Einheiten (abgelesene Einheiten) zuzüglich 23.385 Einheiten (Rohrwärmeeinheiten), in Summe 45.219 Einheiten. Der Rechnungsbetrag für die Fernwärmelieferung der DREWAG wird von dem Korrekturverfahren nicht beeinflusst und verändert sich nicht. Auch der Verteilmaßstab 50 % nach Heizfläche und 50 % nach dem Verbrauch bleibt bestehen. Damit sinkt der Preis je Verbrauchseinheit.
Beispielrechnung für eine 3-RWE mit 764 abgelesenen Einheiten:
bisher: 9.706,61 EUR / 1.503,74 m² * 57,16 m² = 368,97 EUR
9.706,61 EUR / 21.834,33 Einh * 764 Einh = 339,71 EUR (0,4446 EUR/Einh)
708,68 EUR
neu: 9.706,61 EUR / 1.503,74 m² * 57,16 m² = 368,97 EUR
9.706,61 EUR / 45.219 Einh * 1.653 Einh = 354,84 EUR (0,4644 EUR/Einh)
723,81 EUR